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Rentenversicherung

Erwerbsminderungsrente

Wir haben nicht alle das Glück bis ins hohe Alter gesund zu sein. Manchmal passiert es, dass Menschen nicht mehr bis zum Eintritt in die Altersrente arbeiten können. Aber, was tun, wenn die Gesundheit einem einen Strich durch die Rechnung macht? Die Erwerbsminderungsrente ist dann der richtige Weg.

Wir bieten: 

Beratung schon während des Antragsverfahrens 

Das Antragsverfahren ist nicht ganz einfach und der Weg in die Erwerbsminderungsrente oft steinig. Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten.

Egal, ob es um den „richtigen“ Gutachter zu Ihrer Erkrankung, zu lange Bearbeitungszeiten oder dazu kommende Probleme mit anderen Behörden geht.

Wovon soll ich leben, bis der Rententräger über die Erwerbsminderungsrente entschieden hat?

Nicht jeder hat die notwendigen finanziellen Reserven die Dauer eines Antragsverfahrens zu überbrücken. Wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösung, bei welcher (Sozial-)behörde Sie Ansprüche auf Unterstützung haben.

Nicht selten führt der Weg von der Krankenkasse über die Agentur für Arbeit zum Rentenversicherungsträger. Diese Übergänge zwischen den verschiedenen Behörden funktionieren so gut wie nie reibungslos. Wir begleiten diesen Weg und achten darauf, dass alles seine Richtigkeit hat. Wenn nötig, greifen wir ein und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.

Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Und jetzt?

Falls eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, vertreten wir Sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Auch, wenn es sich manchmal nicht vermeiden lässt, die Angelegenheit mit Hilfe eines Richters zu klären: Grundsätzlich versuchen wir erst einmal die Fälle zu klären ohne vor Gericht zu müssen. Das ist für Sie und uns der schnellste und günstigste Weg zum Ziel. Schließlich haben Sie das Problem jetzt und nicht erst, wenn Ihre Akte bei Gericht „dran“ ist.

Ist mein Erwerbsminderungsrentenbescheid richtig? 

Ihre Erwerbsminderungsrente wurde bewilligt? Aber, ist auch alles richtig? Schauen Sie genau hin. Besteht eine Befristung, zu der kein Anlass besteht? Ist Ihnen nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt worden? Geht alles mit rechten Dingen zu, wenn der Rentenversicherungsträger sich mit einer anderen Behörde Ihre Rentennachzahlung teilt und plötzlich noch eine Behörde Geld von Ihnen zurück verlangt? Wir beraten Sie hierzu und vertreten Sie, wenn Ihnen nicht alles Bewilligt worden ist, was Ihnen zusteht.

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid, um den es geht.
  • den letzten Rehabericht.
  • aktuelle Unterlagen des behandelnden Arztes zum Krankheitsbild.
  • eine Übersicht der Krankentage (Tage, in denen Sie arbeitsunfähig waren) in den letzten 1-2 Jahren.