0511 - 44453320 | 05141-40 98 297 hilfe@social-law.de

Patienten-

verfügung

Es gibt viele Gründe seine Angelegenheiten zu regeln. Schließlich kann immer etwas passieren.

patientenverfügung sozialrecht kanzlei steinke in hannover

Denken Sie immer daran: Für eine gute Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.

ReCHTSANWALTSKANZLEI NANA STEINKE

Ein Unfall (z.B. ein Autounfall) oder eine schwere Erkrankung können jeden treffen. Diese Dinge  passieren völlig unerwartet und reißen nicht nur den Betroffenen aus seinem bisherigen Leben. In einer schwierigen Situation die richtige Entscheidungen zu treffen ist für Angehörige nicht leicht. Sie stehen plötzlich und unvorbereitet vor schwierigen Fragen: Welche Therapien und Behandlungen möchte der Verletzte? Oder wer führt dessen Geschäfte weiter und wickelt Verträge ab?

Unser Ziel ist es hier eine passgenaue Vorsorge für Sie zu treffen, damit Sie gut abgesichert in die Zukunft gehen können und den Kopf frei haben, für die schönen Dinge des Lebens. Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die Eindeutigkeit und Deutlichkeit der Verfügungen und Vollmachten, damit im Ernstfall keine Fragen offen bleiben und Streit unter den Angehörigen gar nicht erst aufkommt. Hierzu werden Sie durch unseren Kooperationspartner juristisch fundiert beraten und es werden die entsprechenden Unterlagen individuell für Sie erstellt.

Unter anderem in diesen Bereichen können wir Ihnen behilflich sein:

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie eine Festlegung, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten oder nicht möchten, wenn Sie sehr schwer erkranken oder verunfallen.

Eine Vorsorgevollmacht dient der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten (insbesondere Geld- und Vermögensangelegenheiten) für den Fall eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit.

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person als ihr rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls das Betreuungsgericht die Anordnung einer Betreuung für notwendig erachtet.

Das Testament dient dazu, ihren Nachlass zu regeln, also festzulegen wer nach ihrem Tod was bekommen soll.

Hierzu bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Beratung zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einschließlich individuellen Erstellung der notwendigen Dokumente zum Preis von 99,00 € an.

Alle anderen Leistungen auf Anfrage.

Der Bereich der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten wird bei uns durch einen Kollegen (ebenfalls Diplom- und Volljurist) betreut. Der Kollege ist auf diesem Gebiet erfahren und bietet auf Wunsch die Leistungen auch mit Auslandsbezug an.