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Antragsservice

Im Bereich der häuslichen Pflege bestehen viele Ansprüche, von denen die Betroffenen oder deren Angehörigen oft gar nichts wissen.

Coronahilfen!

Um Missbrauch vorzubeugen können die Überbrückungshilfen I, II und III (Coronahilfen für Selbstständige) nur durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfern beantragt werden.

Wir stellen diese Anträge für Sie. Diese Krise trifft uns alle. Und gemeinsam ist diese Situation zu bewältigen.

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RECHTSANWALTSKANZLEI NANA STEINKE

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man Umbauten wie z.B. einen altersgerechten Badezimmerumbau oder den Einbau eines Treppenliftes. Aber auch Rollstuhlrampen oder Haltegeländer können darunter fallen.

Für diese Maßnahmen können in Haushalten mit einer pflegebedürftigen Person Zuschüsse für pflegegerechte Umbauten im Haus von bis zu 4000 Euro gewährt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige Personen im Haushalt, wird dieser Zuschuss in Schritten von jeweils 2000 Euro erhöht. Der Zuschuss kann durchaus auch mehr als einmal bewilligt werden, wenn der Antrag vorausschauend und mit einer guten Fachkenntnis gestellt wird.

Dieser Zuschuss muss unbedingt vor Baubeginn bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Damit dem Antrag dann auch eine Bewilligung folgt, ist einiges zu beachten. Ein besonderes Augenmerk gilt dem gegenwärtigen Pflegebedarf und einem eventuellen zukünftigen Pflegebedarf.

Die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sind ebenso wichtig. Nicht jeder Umbau kann erfolgen, wie die Pflegeversicherung das gern hätte. Dennoch ist ein Zuschuss möglich, wenn der Antrag gut begründet wird.

Der Handwerker, dem Sie seit Jahren vertrauen, kann den Umbau gut vornehmen. Sie müssen keinen fremden Handwerker beauftragen, der besonders spezialisiert ist. Falls Ihr Handwerker unsicher ist, welche Mindestanforderungen er beim Umbau einhalten soll, helfen wir gern weiter.

Jedem Antrag sind verschiedene Unterlagen zum Umbauvorhaben beizufügen. Je nach Bauvorhaben können das Fotos vom Zustand vor dem Umbau, Konstruktionszeichnungen oder Kostenvoranschläge sein.

Anträge, die mit Hilfe einiger Internetanbieter im Massenverfahren erstellt werden, sind teuer und oft nicht erfolgreich.

Bei uns wird ein individualisierter Antrag erstellt, der passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir besprechen in Ruhe, welche Unterlagen wir benötigen. Den Antrag und Ihre Unterlagen reichen wir bei Ihrer Pflegeversicherung ein und achten darauf, dass dieser dort auch zeitnah bearbeitet wird.

Die Kosten unseres Antragsservice „Pflege“ hängen vom konkreten Arbeitsaufwand ab, sie beginnen bei 99,00 € pro Antrag.