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Rentenversicherung

Rehabilitation / Kur

Wer krank ist, kann seiner Gesundheit mit einer Rehabilitation etwas Gutes tun und bald wieder fit werden. Wenn er denn überhaupt eine Reha bekommt. Denn längst nicht jeder, der mit einer Reha schnell wieder zurück an den Arbeitsplatz könnte, erhält auch eine Reha.

Wir bieten:

Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Reha.

Wer zu Hause z.B. Kinder zu versorgen hat, muss nicht unbedingt für sechs Wochen in eine weit entfernte Klinik fahren. Auch besteht sehr wohl ein Wahlrecht hinsichtlich der Klinik. Wer gute Gründe hat, muss nicht in die Klinik fahren, die vom Träger zugewiesen wird. Therapieangebote unterscheiden sich ebenso, wie die Landschaft. Jeder hat das Recht eine möglichst optimale Rehamöglichkeit zugewiesen zu bekommen.

Leitungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Egal, ob das Hamburger Modell angewendet werden soll, Sie eine Umschulung anstreben oder der Träger Ihnen eine Qualifikation für eine völlig ungeeignete Tätigkeit andrehen möchte, wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und setzen Ihre Rechte durch.

Vorsorgekuren 

Wer noch nicht krank ist, muss es nicht werden. Daher besteht die Möglichkeit eines vorsorglichen Aufenthaltes, der einer Reha ähnlich ist. Bei den zuständigen Behörden besteht an der Stelle leider oft Verunsicherung und manchmal auch Unkenntnis. Zu oft wird Ihnen dann die Möglichkeit vorenthalten etwas für sich und ihre Gesundheit zu tun.

Wir beraten und vertreten Sie, wenn es darum geht eine Vorsorgekur zu bekommen.

Die Reha und das liebe Geld 

Während einer Reha müssen die laufenden Kosten zu Hause trotzdem bezahlt werden. Die Zahlung von Übergangsgeld klappt im Allgemeinen auch ganz gut. Aber schon bei den Fahrtkosten in die Rehaklinik geht der Ärger oft los. Zahlungen für notwendige Begleitpersonen oder andere plötzlich auftretende Kosten werden meist abgelehnt. Wenn Sie mehr in Rechnung gestellt bekommen, als die übliche Zuzahlung, sollten Sie aufmerksam werden und sich im Zweifel beraten lassen. 

 

Was brauchen wir dafür? 

  • den Bescheid, in dem die Reha, Vorsorgekur, Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt wird oder den Bescheid, in dem Kosten abgelehnt werden.
  • das Schreiben, in dem eine unpassende Rehaklinik zugewiesen wird.
  • Welche Unterlagen wir von Ihrem Arzt benötigen, zeigt sich meist erst im Laufe des Gesprächs mit Ihnen.