0511 - 44453320 | 05141-40 98 297 hilfe@social-law.de

Schwerbehinderung

Allgemein

Nicht jede Behinderung ist für alle Außenstehenden sofort erkennbar. Trotzdem kann der Betroffene nicht wie jeder andere am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Deswegen hat der Gesetzgeber die Grade der Behinderung eingeführt. Er hat verschiedene Erkrankungen gewissermaßen „aufgelistet“ und einen bestimmten Grad der Behinderung zugeordnet.

Bei Vorliegen von mehreren Erkrankungen gleichzeitig, wird der Grad der Behinderung allerdings bei einigen Versorgungsämtern scheinbar nur noch „grob über den Daumen“ geschätzt und ist sehr oft schlicht falsch.

Dabei kann ein Grad der Behinderung bei einer Kündigungswelle im Betrieb die Sozialauswahl soweit beeinflussen, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt.