0511 - 44453320 | 05141-40 98 297 hilfe@social-law.de

Schwerbehinderung

Frühe Altersrente für Schwerbehinderte

Besonders ärgerlich ist es, wenn der hohe Grad der Behinderung kurz vor dem möglichen Eintritt in die Altersrente zurückgenommen wird. Dann ist in aller Regel der verfrühte Rentenbeginn erst einmal nicht mehr vorgesehen. Je nach Einzelfall, kann aber durchaus der verfrühte Rentenbeginn noch ermöglicht werden. Dafür kommt es maßgeblich auf die Zeiträume zwischen behördlicher Entscheidung und geplantem Renteneintritt an. Wir beraten Sie gern.