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Schwerbehinderung

Gleichstellung

Für wen sich am Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung Probleme ergeben, und wer mindestens einen Grad der Behinderung von 30 hat, der kann sich unter Umständen einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Eine Gleichstellung kann den Arbeitsplatz erhalten und damit die Existenz sichern. Sie kann aber auch schon während eines Bewerbungsverfahrens erfolgen und große Vorteile bringen. Eine Gleichstellung ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. 

Wir bieten: 

Wir beraten und vertreten Sie bei der Erlangung der Gleichstellung.

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