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Schwerbehinderung

Heilungsbewährung

Wer beispielsweise eine Tumorerkrankung hat, hat einen sehr hohen Grad der Behinderung. Wer diese schwere Erkrankung überlebt, kann sich glücklich schätzen. Nach mehreren Jahren der Heilungsbewährung wird der Grad der Behinderung wieder abgesenkt. Allerdings geht eine solch schwere Erkrankung nicht an jedem spurlos vorbei. Die verbliebenen Langzeitschäden können durchaus noch einen Grad der Behinderung begründen. Hier gilt es sorgfältig zu prüfen und sich im Zweifel auch gegen eine Absenkung zur Wehr zu setzen.

Wir bieten:

Wir beraten und vertreten Sie hinsichtlich des Grades der Behinderung, der sich aus Langzeitfolgen ergibt. 

 

Wir brauchen dafür:

  • den feststellenden Bescheid zum Grad der Behinderung
  • medizinische Unterlagen, die die Langzeitfolgen belegen. Im Idealfall sind darin auch die Symptome und nicht nur die Erkrankung genannt.
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