0511 - 44453320 | 05141-40 98 297 hilfe@social-law.de

Schwerbehinderung

Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen und Parkausweis

Wer einen Grad der Behinderung von 50 oder höher hat, gilt als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten. In diesem Ausweis können Merkzeichen eingetragen werden. Diese Merkzeichen geben einen Hinweis auf die Beeinträchtigung und räumen Ihnen Nachteilsausgleiche ein. Im Grundsatz sind die Merkzeichen in allen Bundesländern gleich. Allerdings gibt es für die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit an den damit verbundenen Rechten nachzubessern. Viele Bundesländer haben diese Möglichkeit zu Gunsten der Schwerbehinderten auch genutzt.

Parkausweis 

Parkausweise für Behindertenparkplätze sind inzwischen schwierig zu erlangen. Allerdings haben die Bundesländer auch in der Frage der Parkausweise stark nachgebessert, sodass oft zumindest eine Parkerleichterung zu erlangen ist.

Wir bieten:

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis, die Merkzeichen und den Parkausweis. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes. 

 

Wir brauchen dafür:

  • den feststellenden Bescheid zum Grad der Behinderung
  • Welche medizinischen Unterlagen wir benötigen, klären wir individuell mit Ihnen im Gespräch.