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Schwerbehinderung

Sonderfall Multiple Sklerose

Menschen, die an multipler Sklerose (MS) erkrankt sind, trifft es besonders hart. Diese Erkrankung ist im Grundsatz „aufgelistet“ und kann zu einem Grad der Behinderung führen. Allerdings ist die jeweilige Ausprägung der MS nicht einzeln aufgeschlüsselt, weil diese Erkrankung sehr unterschiedlich verlaufen kann. Damit bestehen kaum Anhaltspunkte, wie hoch der Grad der Behinderung zu sein hat. Der Grad der Behinderung bei MS wird daher von einigen  Versorgungsämtern scheinbar eher grob geschätzt als aufwändig ermittelt. Im Zweifel sollte die Höhe des Grades der Behinderung bei MS im Detail überprüft werden. 

Der Grad der Behinderung ist für Menschen, die an MS erkrankt sind, meist nur eine Angelegenheit von vielen. Mit Fortschreiten der Erkrankung kommt es oft zu Auseinandersetzungen mit der Krankenversicherung, wenn es um verschiedene Behandlungsmethoden geht. Auch die Erlangung eines Pflegegrades wird für einige MS-Patienten zum kräftezehrenden Kampf. 

Wir behalten den Menschen als Ganzes im Blick und finden für jeden eine individuelle und möglichst kräfteschonende Lösung.