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Kontakt

Wir sind stets per e-Mail, Webakte oder telefonisch zu erreichen.

Telefon

Tel: 0511 – 44453320

05141-40 98 297 (Zweigstelle Celle)

Mobil: 0159-06774631

Die Webakte ist ein gesichertes eMail-Portal, über das man Mails mit Anhang datenschutzkonform versenden kann. Sie klicken einfach auf den Button „Webakte“ und dann auf „kostenlose Anfrage ohne Login“. Dort können Sie Ihre Unterlagen gesichert an uns senden. Vereinbaren Sie dann einen Termin bei uns.

Als Mandant bekommen Sie von uns eine Einladung in die Webakte. Dort vergeben Sie Ihr eigenes Passwort und können das Portal ohne Einschränkungen nutzen.

  • Ihre Nachrichten sind dann in der Länge nicht beschränkt.
  • Sie erhalten dort Ihre Akte, in der alle Schriftstücke enthalten sind, die eingehen oder abgesendet werden.
  • Sie können jeden Posteingang unmittelbar kommentieren oder Fragen stellen.
  • Ihre Nachrichten erreichen den Anwalt immer ganz direkt und Sie bekommen auch von dort eine direkte Antwort.
  • Sie können jederzeit Nachweise eigenständig zur Akte geben. Die Originale fordern wir nur an, wenn es nicht anders geht.
  • Selbstverständlich können Sie die Schriftstücke ausdrucken, wenn Sie es möchten. Es ist schließlich Ihre Akte.
  • Sie können jederzeit einfach in Ihrer Akte blättern. Ganz bequem von zu Hause aus.

Adresse

Rechtsanwaltskanzlei Nana Steinke

Sie finden uns:

Hauptstelle

Hildesheimer Straße 49

30880 Laatzen Zugang über die Straße: „An der Mühle“

Zweigstelle

Neustadt 77, 29225 Celle

Bei der Anreise via Navi bitte unbedingt die Postleitzahl verwenden.

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Ich habe keine 15 Euro, um den Eigenanteil des Beratungshilfescheins zu bezahlen. Ist das ein Problem?

Nein. Das ist kein Problem. Der Eigenanteil kann in Härtefällen erlassen werden.

Ich bekomme einfach keinen Bescheid, der geprüft werden könnte. Das ist ja das Problem.

Im Rahmen einer allgemeinen Tätigkeit können wir Ihnen helfen einen Bescheid zu bekommen. Selbstverständlich ist die Prüfung dieses Bescheides dann inklusive.

Was ist in der kostenlosen Ersteinschätzung enthalten und wie funktioniert das?

In der kostenlosen Ersteinschätzung ist die Sichtung Ihrer Unterlagen und ein Gespräch enthalten. Die Unterlagen lassen Sie uns vor dem vereinbarten Gesprächstermin entweder per Post, per Mail oder über unser Portal „Webakte“ zukommen. Zum vereinbarten Termin führen wir ein Gespräch per Telefon, Videoanruf oder persönlich.

In diesem Gespräch klären wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.

Darf bei einem Telefonat oder einem Videoanruf noch jemand dabei sein?

Ja. Es gelten dieselben Regeln, wie bei einer persönlichen Beratung. Wenn Sie es möchten, darf selbstverständlich eine oder mehrere Vertrauenspersonen bei dem Gespräch dabei sein. Sie würden diese Person doch auch zum Termin mit in die Kanzlei bringen.

Sind Widerspruchsbescheide auch überprüfbar?

Ja. Selbstverständlich können auch Widerspruchsbescheide geprüft werden. Allerdings können sich in der späteren Prozesstaktik Besonderheiten ergeben, die zu einer längeren Verfahrenslaufzeit führen. Daher ist es immer besser, wenn Sie frühzeitig zu uns kommen. 

Ich habe eine Anhörung erhalten. Kann man da was gegen tun?

Nein. Es handelt sich lediglich um eine Anhörung. Das bedeutet, dass die Behörde Ihre Meinung zu einem Sachverhalt hören möchte. Sie können darauf antworten, müssen es aber nicht. Wir können Ihnen im Rahmen einer Beratung allerdings Tipps geben, wie man auf eine Anhörung gut antworten kann.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Diese zahlt aber das Widerspruchsverfahren nicht. Gibt es eine Möglichkeit das Widerspruchsverfahren trotzdem durch Sie führen zu lassen?

Ja. Bereits im Widerspruchsverfahren werden wichtige Weichen für ein späteres Gerichtsverfahren gestellt. Als Laie ist es schwierig alles zu beachten. Daher ist es besser das Verfahren schon frühzeitig fachkundig begleiten zu lassen. Wir haben einige Erfahrung damit, wann die Rechtsschutzversicherer aus Kulanz auch die Widerspruchsverfahrenskosten übernehmen.

Was ist die Webakte und wie funktioniert das?

Die Webakte ist ein gesichertes eMail-Portal, über das man Mails mit Anhang datenschutzkonform versenden kann. Sie klicken einfach auf den Button „Unterlagen Sicher hochladen“ und dann auf „kostenlose Anfrage ohne Login“. Dort können Sie Ihre Unterlagen gesichert an uns senden. Vereinbaren Sie dann einen Termin bei uns.

Wie komme ich als Mandant jederzeit an meine Akte?

Als Mandant bekommen Sie von uns eine Einladung in die Webakte. Dort vergeben Sie Ihr eigenes Passwort und können das Portal ohne Einschränkungen nutzen.

 

  • Ihre Nachrichten sind dann in der Länge nicht beschränkt.
  • Sie erhalten dort Ihre Akte, in der alle Schriftstücke enthalten sind, die eingehen oder abgesendet werden.
  • Sie können jeden Posteingang unmittelbar kommentieren oder Fragen stellen.
  • Ihre Nachrichten erreichen den Anwalt immer ganz direkt und Sie bekommen auch von dort eine direkte Antwort.
  • Sie können jederzeit Nachweise eigenständig zur Akte geben. Die Originale fordern wir nur an, wenn es nicht anders geht.
  • Selbstverständlich können Sie die Schriftstücke ausdrucken, wenn Sie es möchten. Es ist schließlich Ihre Akte.
  • Sie können jederzeit einfach in Ihrer Akte blättern. Ganz bequem von zu Hause aus.

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Kontaktieren Sie uns.

Kontakt während Corona 

Aufgrund der Coronapandemie bitten wir bis auf Weiteres von persönlichen Besuchen abzusehen. Wir sind sehr gut per e-Mail, Webakte oder telefonisch zu erreichen. 

Die Webakte ist ein gesichertes eMail-Portal, über das man Mails mit Anhang datenschutzkonform versenden kann. Sie klicken einfach auf den Button „Unterlagen sicher hochladen“ und dann auf „kostenlose Anfrage ohne Login“. Dort können Sie Ihre Unterlagen gesichert an uns senden. Vereinbaren Sie dann einen Termin bei uns.

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  • Sie erhalten dort Ihre Akte, in der alle Schriftstücke enthalten sind, die eingehen oder abgesendet werden.
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  • Ihre Nachrichten erreichen den Anwalt immer ganz direkt und Sie bekommen auch von dort eine direkte Antwort.
  • Sie können jederzeit Nachweise eigenständig zur Akte geben. Die Originale fordern wir nur an, wenn es nicht anders geht.
  • Selbstverständlich können Sie die Schriftstücke ausdrucken, wenn Sie es möchten. Es ist schließlich Ihre Akte.
  • Sie können jederzeit einfach in Ihrer Akte blättern. Ganz bequem von zu Hause aus.

Öffnungszeiten

Mo 8:30 – 17:30

Di 13:00 – 17:30

Mi 8:30 – 17:30

Do 8:30 – 17:30

Fr 8:30 – 14:00

Keine passende Zeit dabei? Sprechen Sie uns an und wir finden einen passenden Termin. 

Schreiben Sie uns gern eine e-Mail an: hilfe@social-law.de

Rechtsanwältin Nana Steinke 

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