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Berufsgenossenschaft

Arbeitsunfall und Wegeunfall

Nicht jeder Unfall, der am Arbeitsplatz passiert ist zwingend auch ein Arbeitsunfall. Es ist im Einzelfall genau zu unterscheiden. Die Berufsgenossenschaften sind gern etwas vorschnell in der Ablehnung eines Arbeitsunfalls. Ebenso wird seitens der Berufsgenossenschaften außerordentlich schnell und pauschal auf Vorschäden verwiesen und der Anspruch einfach abgelehnt. Ganz so einfach ist es aber fast nie.

Wir bieten: 

Beratung und Hilfestellung im Umgang mit der Berufsgenossenschaft. Ganz gleich, ob es um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeits- und Wegeunfall geht oder um etwaige Vorschäden.

Auch besprechen wir gern mit Ihnen Ihre Rechte während einer Begutachtung und die Möglichkeiten einen Gutachter abzulehnen oder einen anderen Gutachter vorzuschlagen, falls nötig.

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Berufsgenossenschaft
  • Schreiben aus den Untersuchungen des berufsgenossenschaftlichen Arztes
  • falls schon vorhanden, entsprechende Gutachten zur Verletzung
  • falls vorhanden, den OP-Bericht
Social Law
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