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Berufsgenossenschaft

Berufskrankheit

Viele Gefahren am Arbeitsplatz waren in den vergangenen Jahrzehnten nicht bekannt. Viele Stoffe und Chemikalien wurden erst später als gesundheitsgefährdend eingestuft. Viele Menschen haben nun dauerhafte Schäden, weil sie ein ganzes Arbeitsleben in einem gesundheitsgefährdendem Umfeld gearbeitet haben.

Auch Zwangshaltungen können nach jahrelanger Arbeit dazu führen, dass sich beispielsweise Bandscheiben nahezu auflösen.

Wir bieten:

Eine umfassende Beratung und Vertretung rund um die Berufskrankheit. Wir klären, ob eine Berufskrankheit vorliegt und sorgen für die Anerkennung als Berufskrankheit.

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Berufsgenossenschaft.
  • falls vorhanden: medizinische Gutachten.
  • eine Aufstellung, wann Sie wie oft und wie lange mit den gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet haben. Oder eine Aufstellung, wann Sie wie oft und wie lange in einer bestimmten Arbeitshaltung gearbeitet haben.