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Berufsgenossenschaft

Rehabilitation

Die Berufsgenossenschaften können Ihnen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall eine Reha ermöglichen, damit Sie so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig sind. Das kann für Ihre Gesundheit sehr förderlich sein.

Dennoch können Sie – wie bei jeder anderen Reha auch – verlangen, dass auf Ihre Lebenslage und auf den jeweiligen Genesungsstand Rücksicht genommen wird. Das gilt auch, falls eine Umschulung unumgänglich ist. Es ist schwer genug beruflich von Vorn anzufangen. Sie müssen sich dann keine ungeeignete Tätigkeit aufdrängen lassen.

Wir bieten:

Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten einer berufsgenossenschaftlichen Reha auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auch wenn eine Umschulung angestrebt wird, setzen wir uns für Ihre Belange ein und zeigen Wege zum Ziel auf.

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Berufsgenossenschaft
  • Unterlagen zu Ihrer Wunschklinik (bitte beachten: Es muss sich um eine Klinik handeln, die auch mit der Berufsgenossenschaft abrechnen darf.)
  • Stellungnahme Ihres Arztes, weshalb die ausgesuchte Klinik für Sie optimal ist
  • bei Umschulungen: Unterlagen zur angestrebten Umschulung, die Sie machen möchten
  • Stellungnahme Ihres Arztes, dass diese Umschulung für Sie auch zu bewältigen sein wird.
Social Law
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