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Berufsgenossenschaft

Rente

Ist ein Arbeits- oder Wegeunfall so schwer verlaufen, dass bleibende Schäden entstanden sind, kann die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert sein. Von den Berufsgenossenschaften kann dann unter Umständen eine Rente beansprucht werden, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 20% beträgt.

Wir bieten:

Wir klären mit Ihnen, ob Ihnen eine Rentenzahlung zusteht. Soweit die Berufsgenossenschaft eine Einmalzahlung anbietet, ist zu erwägen, ob dies der richtige Weg ist, oder ob eine dauerhafte Zahlung für Sie besser passt. Jeder Mensch ist unterschiedlich und für jeden gibt es die optimale Lösung. 

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Berufsgenossenschaft.
  • falls schon vorhanden: die Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit inkl. Gutachten.
  • das Einmalzahlungsangebot der Berufsgenossenschaft.
  • Welche Unterlagen wir von Ihrem Arzt benötigen, klären wir im Gespräch mit Ihnen.