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Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslos und arbeitsunfähig erkrankt ?

Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz kann zermürbend sein und schlägt manchmal auch auf die Gesundheit durch. Wer länger arbeitsunfähig erkrankt ist, fällt ins Krankengeld. Doch was tun, wenn das Krankengeld dann aufgebraucht ist?

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn der Antrag auf die Erwerbsminderungsrente gestellt ist, aber die Bundesagentur für Arbeit sich für die Zwischenzeit bis zur Erwerbsminderungsrente nicht zuständig fühlt? Wie gehen Sie mit Ihrem Arbeitgeber um, wenn noch ein Arbeitsvertrag besteht? Wie sollten Sie reagieren, wenn die Bundesagentur für Arbeit plötzlich eigene Gutachten erstellt und sich dann weigert Leistungen zu zahlen? In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Ganz besonders nicht, wenn Sie noch erkrankt sind und nicht alle Kräfte in die Auseinandersetzung mit Behörden investieren können.

Auch, wer arbeitsfähig aus der Reha kommt, erlebt so manche unangenehme Überraschung mit der Bundesagentur für Arbeit. Wer weniger als sechs Wochen in der Rehaklinik war, und gesund zurück kommt, braucht sich nicht neu arbeitssuchend zu melden. Sehr oft sind die Bescheide, die dann ergehen schlicht falsch.

Wir bieten: 

Wir beraten und vertreten Sie umfassend hinsichtlich aller Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Zusammen erstellen wir einen Fahrplan, der hilft, Sie finanziell durch die schwierige Situation zu leiten. Dabei beziehen wir auch Ansprüche gegen weitere Leistungsträger mit ein. 

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit.
  • das Gutachten der Bundesagentur für Arbeit.
  • das Schreiben der Krankenversicherung zum Ende des Krankengeldbezuges.
  • den Bericht der letzten Reha
  • eine Bestätigung der Rentenversicherung, dass der Antrag auf Erwerbsminderungsrente dort eingegangen ist.