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Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslosengeld nach Elterngeldbezug

Wer eine Familie gründet, hat nach dem Bezug von Elterngeld fast immer einen Anspruch auf Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings wird dieser etwas anders berechnet als das „normale“ Arbeitslosengeld. Da dabei auch die Ausbildung eine Rolle spielt, wird in der Berechnung sehr oft eine schlechtere Qualifikation unterstellt, als tatsächlich vorliegt.

Auch wird mancherorts pauschal unterstellt, wer ein Kind hat, könne nicht in Vollzeit arbeiten. Auch dies führt zu einer unrechtmäßig verminderten Auszahlung der Leistungen, also zu weniger Geld für Sie.

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld nach dem Elterngeld sollte daher genau geprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat.

Wir bieten: 

Wir prüfen die Bescheide und vertreten Sie gegen die Bundesagentur für Arbeit. 

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit
  • einen Beleg über Ihren höchsten Ausbildungsgrad