0511 - 44453320 | 05141-40 98 297 hilfe@social-law.de

Bürgergeld / Jobcenter

Allgemein

Wer über einen längeren Zeitraum keine Arbeit findet oder einfach nicht genug verdient, um für sich selbst zu sorgen, hat einen Anspruch auf Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II/ Arbeitslosengeld II).
Im Internet sind Unmengen von Informationen dazu zu finden, was den Betroffenen alles zusteht. Allerdings sind etliche Informationen stark veraltet und nicht mehr oder nur noch teilweise richtig.
Daher sollte sich niemand auf das Internet verlassen, wenn es um die Existenz geht.
Im Laufe des Verfahrens kann sich herausstellen, dass einige Unterlagen benötigt werden. Wir gehen allerdings sparsam mit Ihren Daten um und fordern von Ihnen nur die Unterlagen an, die wir wirklich benötigen.