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Hartz 4 / Jobcenter

Eingliederungsvereinbarung

Für viele Menschen ist die Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung sehr unangenehm. Es wird etwas unterschrieben und oft ist gar nicht richtig klar, was für eine Verpflichtung sie eingehen.

Nutzen Sie die Gelegenheit. Sie sind in einer guten Verhandlungsposition! Schauen Sie sich auf der Homepage des Jobcenters um. Es gibt für jeden passende Fortbildungen und Qualifizierungen, die Sie weiter bringen.

Handeln Sie mit dem Sachbearbeiter! Die meisten Sachbearbeiter werden schnell freundlich, wenn sie mal nicht Bewerbungstraining und Bewerbungsauflage in die Eingliederungsvereinbarung eintragen müssen. Erklären Sie dem Sachbearbeiter, warum Sie mit dem selbst ausgesuchten Kurs einem Job näher kommen. Das funktioniert fast immer und Sie haben die Situation und die Eingliederungsvereinbarung fest im Griff.

Sie haben das Recht, den Entwurf der Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter mit nach Hause zu nehmen, damit Sie in Ruhe darüber nachdenken können. So haben Sie eine stressfreie Bedenkzeit.

Wir bieten:

Wenn Sie unsicher sind, ob die Eingliederungsvereinbarung so in Ordnung ist, oder, wenn Sie nicht alles verstehen, beraten wir Sie gern. Wir vertreten Sie auch, wenn Ihnen eine Maßnahme aufgedrängt wird, die Sie nun wirklich nicht gebrauchen können.

 

Wir brauchen dafür:

  • Die Eingliederungsvereinbarung oder den Entwurf der Vereinbarung
  • Ihren Vorschlag, was enthalten sein soll