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Hartz 4 / Jobcenter

Erstattung und Rückforderung

Manchmal kommt es zu einer Erstattungs- oder Rückforderung durch die Jobcenter. Einige Jobcenter erstellen dann eine Art Gesamtrechnung, die niemand nachvollziehen kann. Damit müssen Sie sich nicht abfinden. Wenn es tatsächlich einmal zu einer Überzahlung gekommen sein sollte, muss das Jobcenter schon sehr genau mitteilen, weshalb es nun Geld von Ihnen zurück fordert. Es muss eine detaillierte Berechnung übersenden und darf auch nur Beträge zurück fordern, die zuvor ausgezahlt worden sind. Erstaunlich häufig ist diese „Rückberechnung“ falsch und muss korrigiert werden.

Wir bieten: 

Wir prüfen Ihren Bescheid darauf, ob die Rückforderung des Jobcenters berechtigt ist. Wenn der Bescheid falsch ist, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Jobcenter. Liegt nur ein Formfehler im Bescheid vor, halten wir in jedem Fall zunächst mit Ihnen Rücksprache und klären ganz individuell, wie wir weiter vorgehen. Ein Vorgehen gegen Formfehler kann in einigen Fällen sinnvoll sein, in anderen nicht.

Es entspricht nicht unserer Philosophie, bei bloßen Formfehlern blind mit vorgefertigten Schreiben um uns zu werfen, die für Sie nichts bewirken, außer einen Kleinkrieg mit dem Jobcenter zu beginnen.

 

Wir brauchen dafür: 

  • den Bescheid, in dem etwas von Ihnen zurück gefordert wird.
  • alle Bescheide aus dem Bewilligungszeitraum, für den das Jobcenter etwas zurückfordert.
  • falls Einkommen der Grund für die Rückforderung oder Erstattung ist, die passenden Verdienstabrechnungen.
  • falls Guthaben aus Betriebs-, Neben- oder Heizkostenabrechnungen der Grund für die Forderung des Jobcenters sind, die entsprechenden Abrechnungen dieser Kosten.