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Hartz 4 / Jobcenter

Sanktionen

Es gibt sie immer noch. Die Sanktionen. Wer gegen „Regeln der Jobcenter“ verstößt, gegen den können Sanktionen verhängt werden. Schnell wird dann ein großer Teil der Leistungen nicht ausgezahlt. Aber ganz so einfach dürfen es sich die Jobcenter nicht machen.

Jeder Sanktion muss eine entsprechende Belehrung über die Folgen des Fehlverhaltens vorangehen. Hat eine solche Belehrung nicht stattgefunden, oder ist diese unvollständig oder Missverständlich formuliert, bestehen gute Chancen die Sanktion abzuwenden.

Auch, wer einen guten Grund für sein Verhalten hatte, darf nicht sanktioniert werden.

Wir bieten:

Wir beraten Sie zu der Frage, ob Ihr Verhalten tatsächlich mit einer Sanktion bestraft werden darf und ob das Jobcenter alle Formalien auch eingehalten hat. Wir vertreten Sie gegen das Jobcenter und gehen gegen die Sanktion vor.

 

Wir brauchen dafür: 

  • den Sanktionsbescheid
  • den Bescheid, mit dem anschließend Ihre Leistungen gekürzt werden
  • welche weiteren Unterlagen wir noch von Ihnen benötigen ist individuell von Fall zu Fall unterschiedlich. In einem Gespräch klären wir, welche Unterlagen wir noch brauchen.