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Hartz 4 / Jobcenter

U25 Jährige

Junge Menschen starten meist mit einer Ausbildung ins Leben. Wer dann weiter mit dem Jobcenter zu tun hat, wundert sich nicht selten über die Anrechnung des Auszubildendenlohns. Grundsätzlich darf das Jobcenter die Ausbildungsvergütung anrechnen. Schließlich hat der Ernst des Lebens angefangen und damit müssen sich auch sehr junge Menschen, die noch bei den Eltern leben, an den laufenden Kosten zu Hause beteiligen. Allerdings können in der Ausbildung schnell hohe Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten entstehen. Diese muss das Jobcenter berücksichtigen. Viele Jobcenter „vergessen“ dies sehr gern. Daher gilt auch für junge Menschen, die gerade ins Leben starten: Bitte genau hinschauen und sich im Zweifel beraten lassen.

Wir bieten:

Wir beraten und vertreten Sie umfassend hinsichtlich der Ansprüche von Auszubildenden.  

Wir brauchen dafür:

  • den Bewilligungsbescheid des Jobcenters
  • Nachweise über die Kosten, die im Rahmen der Ausbildung entstehen. Beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitskleidung usw.
  • Verdienstabrechnungen für den Zeitraum des Bewilligungsbescheides

Studenten 

Aber auch Studenten mit Teilzeitstudienplätzen oder auf den letzten Metern des Studiums können, ebenso wie Doktoranden, einen Anspruch auf Hartz 4 haben. Oft ist es nicht so einfach sich durch die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten zu finden.

Wir bieten:

Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine individuelle und passgenaue Lösung für Ihre Situation. Dabei berücksichtigen wir alle Fördermöglichkeiten. Auch außerhalb von Hartz 4. Wegen Problemen in der Finanzierung sollte niemand sein Studium vorschnell aufgeben.