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Grundsicherungsgeld / Jobcenter

Unterkunft und Heizung

Der größte monatliche Zahlungsposten sind meist die Wohnkosten. In keinem anderen Teilbereich des Grundsicherungsgeld-Bezugs gibt es so viel Streit und Ärger, wie im Bereich der Wohnkosten. Einige Jobcenter kürzen diese Kosten zu unrecht ein, erkennen Änderungen in Mietverträgen nicht an oder beanstanden Neben- oder Betriebskosten.

Betriebs- oder Nebenkostenabrechnungen werden nicht übernommen oder die Kosten werden von Vornherein nicht voll anerkannt.

Diese Probleme entstehen, weil der Gesetzgeber hinsichtlich der Kosten für Unterkunft und Heizung keine sehr genauen Regelungen getroffen hat. Daher können mit einer guten Argumentation beim Jobcenter oft auch Kosten anerkannt werden, die auf den ersten Blick erst einmal nicht übernahmefähig erscheinen.

Guthaben aus Betriebs- oder Heizkostenabrechnung 

Eine detailliert Prüfung sollte in jedem Fall stattfinden, wenn das Jobcenter Nachzahlungen von Betriebs- oder Nebenkosten (besonders Heizkosten) verweigert oder nicht voll übernimmt. Allzu gern rechnen die Jobcenter auch Guthaben an, obwohl der Betroffene einen Teil der Abschläge aus eigener Tasche gezahlt hat. Das ist aber nicht korrekt.

Mietkürzung/ Kostensenkungsaufforderung 

Oft dürfen die Jobcenter die Mietkosten gar nicht ohne weiteres kürzen. Wir prüfen, ob das Jobcenter in ihrem Fall die Kosten überhaupt einkürzen darf.

Grundsicherungsgeld und Wohneigentum 

Wer ein eigenes Häuschen oder eine Eigentumswohnung hat, muss diese nicht aufgeben, weil er Grundsicherungsgeld bekommt. Welche Kosten vom Jobcenter übernommen werden müssen und welche nicht, ist manchmal nicht ganz leicht herauszufinden. Ganz genau nachzurechnen kann sich aber für Sie lohnen.

Wir bieten: 

Wir prüfen für Sie Ihre Grundsicherungsgeld-Bescheide. Besonders detailliert schauen wir auf die Kosten für Unterkunft und Heizung, weil diese viel zu oft falsch berechnet sind. Sind die Wohnkosten im Bescheid falsch, bestreiten Sie letztlich die wirklichen Kosten aus dem Regelsatz, obwohl das Jobcenter die Kosten tragen müsste. Wir setzen die Kosten für Unterkunft und Heizung durch, die Ihnen auch wirklich zustehen.

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