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Grundsicherungsgeld / Jobcenter

Vermögen

Wer Leistungen vom Jobcenter erhalten möchte, muss bedürftig sein. Das bedeutet aber nicht, dass keinerlei Vermögen existieren darf. Es bestehen Freigrenzen für Vermögen und Sondervermögen. Probleme können sich insbesondere bei Geldanlangen aus „besseren Zeiten“ ergeben. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Geldanlagen auflösen, Ihr Auto verkaufen oder Vermögen sonst wie verbrauchen.

Wie hoch sind die Freigrenzen?: 

Die Freigrenzen betragen ab dem 01.07.2026:

Freibetrag bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5 000 €, ab dem 31. Lebensjahr 10 000 €, ab dem 41. Lebensjahr 12 500 € und ab dem 51. Lebensjahr 20 000 €.

Wir bieten: 

Wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihre Situation. Für Junge Leute kann eine Lösung völlig anders aussehen, als für Menschen, die in absehbarer Zeit in die Altersrente eintreten

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