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Bürgergeld / Jobcenter

Vermögen

Wer Leistungen vom Jobcenter erhalten möchte, muss bedürftig sein. Das bedeutet aber nicht, dass keinerlei Vermögen existieren darf. Es bestehen Freigrenzen für Vermögen und Sondervermögen. Probleme können sich insbesondere bei Geldanlangen aus „besseren Zeiten“ ergeben. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Geldanlagen auflösen, Ihr Auto verkaufen oder Vermögen sonst wie verbrauchen.

Wie hoch sind die Freigrenzen?: 

Grundsätzlich beträgt die Vermögensfreigrenze 15.000,00 Euro pro Person,

Hiervon gibt es jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen.

So gilt für das Oberhaupt der Bedarfsgemeinschaft die ab dem 01,01,2023 erstmals Bürgergeld beziehen (also vorher kein Hartz 4 bezogen haben) für eine 12-monatige Karenzzeit 40.000,00 Euro

Ebenfalls nicht als verwertbares Vermögen zählen eine angemessene selbst genutzte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) und ein selbst genutztes Auto mit einem Wert von bis zu 7.500,00 Euro.

Wir bieten: 

Wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihre Situation. Für Junge Leute kann eine Lösung völlig anders aussehen, als für Menschen, die in absehbarer Zeit in die Altersrente eintreten

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