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Krankenversicherung

Allgemein

Jeder ist verpflichtet krankenversichert zu sein oder über eine entsprechende Absicherung zu verfügen. Solange Sie gesund sind und die Beiträge gezahlt werden, gibt es auch kaum Probleme mit den Krankenversicherungen. Das kann sich allerdings schon bei einem Wechsel der Krankenversicherung schnell ändern. Im Krankheitsfall kann die Kommunikation mit der Krankenversicherung schnell unübersichtlich werden. Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten.

Vorsicht, wenn die Krankenkasse anruft: 

Wenn Sie Krankengeld beziehen und die Krankenversicherung anruft, kann dies zum Ende des Krankengeldes führen. Viele Krankenversicherungen erheben rechtswidrig Gesundheitsdaten von erkrankten Mitgliedern im Krankengeldbezug. Die Betroffenen werden zu Hause angerufen und über ihren Gesundheitszustand und Urlaubspläne befragt. Oft hört der Medizinische Dienst mit, ohne dass der Versicherte das bemerkt. Anschließend passiert es nicht selten, dass der Sachbearbeiter den Betroffenen kurzerhand für gesund erklärt und das Krankengeld einstellt. Rechtens ist das nicht!

Diese Anrufe werden voraussichtlich ab Juli 2021 verboten. Viele Krankenversicherungen starten daher noch schnell eine Anrufoffensive und telefonieren die Listen der Krankengeldbezieher im Akkord ab. Lassen Sie sich nicht aus dem Krankengeld herausquatschen, sprechen Sie nicht mit dem Sachbearbeiter der Krankenversicherung! Lassen Sie sich keinesfalls einschüchtern! Bestehen Sie auf einer schriftlichen Nachfrage und legen Sie auf!

Die Sachbearbeiter der Krankenversicherungen dürfen keine Gesundheitsdaten erheben. Sie sind lediglich für die Aktenbearbeitung zuständig. Es dürfen auch keine Gesundheitsdaten erhoben und an den Medizinischen Dienst weitergegeben werden. Und es dürfen erst recht bei einem Telefonat keine Dritten mithören, ohne dass der Versicherte dies weiß und damit einverstanden ist!

Wie geht es weiter?

Die Krankenversicherungen werden dazu übergehen den Versicherten einen sogenannten Selbstauskunftsbogen oder Gesundheitsfragebogen zuzusenden. Anschließend wird suggeriert, der Versicherte müsse dies ausfüllen, sonst werde das Krankengeld abgestellt. Das ist rechtswidrig. Niemand muss so einen Auskunftsbogen ausfüllen. Das Krankengeld muss trotzdem weitergezahlt werden. Lassen Sie sich nicht verunsichern