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Krankenversicherung

Allgemeine Krankenbehandlung

Wer krank ist, sollte die optimale Behandlung erhalten. Leider ist das nicht immer der Fall. Oft werden Behandlungsmethoden als „neuartig“ abgelehnt. Auch dann, wenn sie günstiger und besser sind, als die Behandlungsmethoden, die die Krankenversicherungen im Leistungskatalog haben.

Die Krankenkassen berufen sich bei der Ablehnung einer Leistung auch häufig auf interne Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK), die Ihnen nicht ohne weiteres zugesendet werden. Und das, obwohl nicht einmal bekannt ist, aufgrund welcher Unterlagen das Gutachten erstellt wurde.

Wir bieten: 

Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht mit der Krankenversicherung über verschiedenen Behandlungsmethoden zu verhandeln. Je nach Krankenversicherung ist auch bei neuartigen Behandlungsmethoden durchaus Verhandlungsspielraum, was die Kostenübernahme angeht.

Auch die Behandlung in Privatkliniken oder bei einem Psychologen ohne Kassenzulassung ist unter bestimmten Umständen durchsetzbar.

Wir fordern die Gutachten der Krankenversicherungen an, prüfen diese kritisch und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen. Denn, meist erfüllen diese Gutachten nicht einmal die formalen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber und Rechtsprechung für Gutachten vorsehen.

 

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Krankenversicherung.
  • das Gutachten der Krankenversicherung.
  • Welche medizinischen Unterlagen wir von Ihrem Arzt benötigen, klären wir in unserem Gespräch.

 

Häufige Erkrankungen, die einer besonderen Vorbereitung bedürfen:

Lipödem 

Es ist mittlerweile anerkannt, dass bei einem Lipödem Stadium III die Kosten für eine Operation durch die Krankenversicherung getragen werden müssen. Allerdings müssen im Vorfeld der Operation bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Krankenversicherung die Kosten auch wirklich übernehmen muss. Das gilt auch, wenn anschließend eine Straffung notwendig werden sollte.

Eine Vorbereitungszeit von mindestens sechs Monaten ist einzuplanen. Wir beraten Sie gern umfassend, damit Ihnen die Krankenversicherung keine Steine in den Weg legt.

Bariatrische Operationen (Magenverkleinerung, Magenbypass, Magenband etc.) 

Übergewicht kann verschiedene Ursachen haben. Manchmal muss der Prozess der Gewichtsreduktion operativ begleitet werden. Die Notwendigkeit dieser Operation muss allerdings gegenüber der Krankenversicherung ausreichend belegt werden. Dies erfordert in der Regel eine mehrmonatige gute Vorbereitung und einige Dokumentation.

Aber auch, wenn alles beisammen ist, lehnen viele Krankenversicherungen die Kostenübernahme für die Operation ab.

Wir geben Ihnen Hilfestellung auf dem Weg zu Operation, damit Sie alle notwendigen Dokumentionen vornehmen und nichts vergessen. Wir vertreten Sie gegen die Krankenversicherung, falls diese die Kosten für die Operation nicht übernehmen möchte.