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Krankenversicherung

Krankengeld

Wer längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält Krankengeld. Ob die Höhe richtig berechnet ist, lässt sich für den Laien oft nicht nachvollziehen.

Manchmal stellen die Krankenversicherungen die Zahlung von Krankengeld einfach ein und behaupten, der Betroffene sei trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankschreibung“) gesund und wieder arbeitsfähig. Als Begründung wird oft auf ein „Gutachten“ des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK oder MD) verwiesen. Nur selten bekommt der Versicherte dieses Gutachten überhaupt ausgehändigt.

Manchmal rechnen die Krankenversicherungen auch einfach Zeiten aus vorherigen Erkrankungen mit in die Zeit des Krankengeldbezuges und vermindern so die Anspruchsdauer.

Bei einigen Krankenversicherungen sind die Sitten rau, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht.

Wir bieten: 

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen rund um das Krankengeld. Ganz gleich, ob es um die Anrechnung von Einkommen im Krankengeldbezug, Urlaub während des Krankengeldbezuges oder ein anderes Problem mit dem Krankengeld geht. Wir verhelfen Ihnen mit dem gebotenen Nachdruck zu Ihrem Recht.

Denn:

Ärger mit der Krankenkasse sollte Ihren Genesungsprozess nicht aufhalten!

Wir brauchen dafür:

  • den Bescheid der Krankenversicherung, um den es geht
  • welche medizinischen Unterlagen wir ggf von Ihrem Arzt benötigen, klären wir mit Ihnen im Gespräch.