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Pflegeversicherung

Pflegegrad und Pflegegeld

Jeder kann einen Pflegegrad beantragen. Es erfolgt dann in aller Regel ein Hausbesuch, bei dem festgestellt wird, welche Beeinträchtigungen bestehen. Die Pflegekassen berechnen dann in einem Punktesystem welcher Pflegegrad für die vorliegenden Beeinträchtigungen anzuerkennen ist. Das Pflegegeld bemisst sich dann nach dem Pflegegrad.

Dem Bescheid zum Pflegegrad liegt ein sehr langes „Gutachten“ bei, in dem oft Dinge vermerkt sind, über die beim Hausbesuch gar nicht gesprochen wurde.

Wir bieten:

Wir beraten Sie bereits im Vorfeld des Hausbesuchs zum Pflegegrad. Gern erläutern wir Ihnen, wie so ein Hausbesuch abläuft und worauf Sie achten sollten.

Wenn der Pflegegrad bereits festgelegt wurde, prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob alles so stimmt, wie es im „Gutachten“ vermerkt wurde. Gemeinsam besprechen wir dann, wie wir weiter vorgehen. In Pflegeangelegenheiten gibt es immer mehrere mögliche Handlungsmöglichkeiten. Der schnellste Weg kostet Sie oft viel Kraft, ist aber manchmal nicht vermeidbar.

Ein friedlicherer Weg ist kräfteschonender, dauert aber länger. Ein individuell mit Ihnen abgestimmtes Vorgehen ist fast immer der „goldene Mittelweg“, der in einem überschaubarem Zeitraum zum Erfolg führt. 

Wir brauchen dafür:

  • das Pflegegutachten zum Pflegegrad
  • den Pflegegeldbescheid
  • Pflegetagebuch